Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten im Studium
Diese Sammlung von früheren Handouts und Hinweisen zum wissenschaftlichen Arbeiten am Lehrstuhl für Metaphysik soll Studierenden und Doktoranden der Fakultät 10 eine erste Orientierung bieten. Es handelt sich dabei nicht um feste Standards, sondern um Empfehlungen!
Ständige Hinweise zur Bachelorarbeit
Die BA-Arbeit sollte normalerweise im letzten Fachsemester angefertigt werden und umfasst laut Prüfungs- und Studienordnung ca. 80.000 Zeichen (also in etwa 35-40 Seiten). Dabei handelt es sich um eine Orientierungsgröße "für beide Seiten". Die BA-Arbeit kann auch schon in einem früheren Semester und bereits Angriff genommen wenn, wenn man noch nicht alle anderen Prüfungen im Hauptfach und Nebenfach bestanden hat.
- Offizielle Anmeldung der Arbeit (wenn man diese in einem SoSe oder WiSe schreiben will oder muss):
a) in einem Sommersemester: immer (nur) ca. Anfang Mai
b) in einem Wintersemester: immer (nur) ca. Anfang November - Bearbeitungszeit: 10 Wochen (Abgabe in einem SoSe: dann meist ca. Mitte Juli; Abgabe in einem WiSe: dann meist ca. Mitte Januar)
- Betreuungsberechtigt sind (in jedem jeweiligen Semester) alle Professoren, Privatdozenten und hauptamtlichen wissenschaftlichen Mitarbeiter der Lehrstühle (w/m/d), die im Fach Philosophie an der Fakultät 10 lehren und der Fakultät 10 als Mitglieder angehören.
- Die erste Kontaktaufnahme mit einer möglichen Betreuungsperson und eine damit verbundene Themenauslotung seitens der Studierenden sollte empfehlenswerter Weise (spätestens) bis Ende März (bei einer Anmeldung und Anfertigung der Arbeit im anschließenden SoSe) bzw. bis Ende September (bei einer Anmeldung und Anfertigung der Arbeit im anschließenden WiSe) erfolgen.
- Die Vereinbarung des Themas erfolgt zwischen der Betreuerin/dem Betreuer und dem Prüfling, gestellt wird es aber von der Betreuungperson, es besteht kein Anspruch seitens des Prüflings, ein ganz bestimmtes Thema zu bearbeiten. Es ist auch möglich, an Themen und Thesen anknüpfen, die man in früheren Hausarbeiten und Essays bearbeitet hat, nur eine bereits geschriebene Arbeit bzw. wortwörtliche Teile daraus darf bzw. dürfen nicht nochmals (unzitiert) eingebracht werden. Ihre BA-Arbeit muss eine originäre Leistung darstellen. Das Arbeitsthema muss mit dem späteren Titel der Arbeit nicht identisch, aber in jedem Fall verwandt sein. Einige ausgewählte BA-Arbeitsthemen aus der Vergangenheit finden Sie (auch zur möglichen Inspiration oder groben Orientierung) in der folgenden Liste.
- Ab ca. Ende Januar (bezogen auf das anschließende SoSe) und ab ca. Ende Juli (bezogen auf das anschließende WiSe) wird auf "Studium aktuell" immer eine aktuelle Infoseite zur BA-Arbeit veröffentlicht, die die jeweiligen, genauen Fristen und Einreichungsmodalitäten, eine aktuelle Liste mit den meisten betreuungsberechtigten Personen sowie weitere Detailinformationen enthält.
Bei Rückfragen (etwa auch zu betreuungsberechtigten Personen etc.) können Sie sich gerne jederzeit an den Studiengangskoordinator
Dr. Thomas Wyrwich wenden.
Hinweis zur Nutzung von KI (ChatGPT etc.) in wissenschaftlichen Arbeiten
Jüngste Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz, zum Beispiel ChatGPT, haben bei vielen Studierenden die Frage aufgeworfen, ob und wie sie diese Werkzeuge in ihrer akademischen Arbeit verwenden können oder sollen.
Erstens möchte die Fakultät alle Studierenden daran erinnern, dass alle Arbeiten, die zur Erwerbung von ECTS-Punkten eingereicht werden, von den Studierenden selbständig verfasst werden müssen, wie auch in der Eigenständigkeitserklärung versichert werden muss. Dies schließt eindeutig aus, dass Texte, die von Künstlicher Intelligenz produziert wurden, stillschweigend in die Arbeiten integriert werden bzw. integriert werden dürfen.
Außerdem ist zu bedenken, dass ChatGPT grundsätzlich eine unzuverlässige Quelle für Informationen und Erklärungen ist: Es verwendet eine Wahrscheinlichkeitsberechnung für die Textproduktion, die dazu führen kann, dass die automatisch generierten Texte schon im Fall von einfachen Sachverhalten ungenaue oder falsche Informationen enthalten, ganz zu schweigen von so etwas Anspruchsvollem wie philosophischen Analysen.
Wir raten daher, solche KI-Werkzeuge, wenn überhaupt, nur mit äußerster Vorsicht zu verwenden. Wenn Sie sie verwenden, sollten Sie klar angeben und genau dokumentieren, wie Sie sie verwendet haben. Dies sollte dann beispielsweise in einer Fußnote am Anfang der Arbeit oder in einzelnen Fußnoten geschehen.
gez. Prof. Dr. Peter Adamson, Studiendekan
Vorlesungsaufzeichnungen und exemplarische Hausarbeiten
Die Fakultätsseite enthält einen Medien-Bereich für Studierende und Lehrende, die der Fakultät 10 angehören. Neben Vorlesungsaufzeichnungen aktueller und vergangener Veranstaltungen, finden Studierende der Fakultät einige gelungene Hausarbeiten und Essays, die zu Anschauungszwecken heruntergeladen werden können. Philosophie-Studierende der LMU sind herzlich eingeladen, zur Auffüllung dieses Bereichs beizutragen.