Prüfungsangelegenheiten, Leistungsanrechnungen und BAföG-Bescheinigungen

Großer Hörsaal gefüllt mit Studierenden während einer Vorlesung

Prüfungsangelegenheiten im Bachelorstudiengang Philosophie (mit dem Hauptfach Philosophie) und Nebenfach Philosophie (30- und 60-ECTS)

Die Prüfungen werden, schon vom ersten Semester an, studienbegleitend abgenommen. Auf Grundlage von bestandenen Prüfungen werden die ECTS-Punkte (Leistungspunkte) gutgeschrieben. Werden alle erforderlichen ECTS-Punkte im Haupt- und Nebenfach fristgemäß erzielt, gilt das Studium als erfolgreich abgeschlossen, und der Abschlussgrad wird verliehen.

Zu den studienbegleitenden Prüfungen gehören nicht nur die Klausuren in den Vorlesungen, sondern unter anderem auch alle Hausarbeiten und sonstigen Leistungen (benotete Referate...) in den Seminarveranstaltungen. Welche Prüfungsleistungen Sie im Laufe Ihres Studiums erbringen müssen, können Sie sowohl - in Kurzform - Ihrem Studienplan als auch - in ausführlicherer und amtlicher Form - der für Sie gültigen Prüfungs- und Studienordnung (siehe dort insbesondere die "Anlage 2") entnehmen. Sind mehrere Prüfungsoptionen angegeben, entscheidet die/der Lehrende bzw. Prüfende, ob eine Prüfungsform für alle Veranstaltungsteilnehmer/innen festgelegt wird oder ob allen die gleiche Wahl gelassen wird.

In jedem Semester gibt es eine standardisierte Frist, innerhalb derer Sie die veranstaltungsbezogenen Philosophie-Prüfungen, die Sie in dem Semester abgelegen wollen, über das LSF-System anmelden müssen. An diese Frist werden Sie auch in jedem Semester per E-Mail, die an Ihre ...@campus.lmu.de-Adresse geht, erinnert. Sie finden die Frist aber auch unter anderem auf der Startseite des jeweiligen Vorlesungsverzeichnisses als auch auf der entsprechenden Seite des Prüfungsamtes.

Wiederholungsregelungen

Mit Ausnahme der BA-Arbeit und der dazugehörigen Disputation im BA-Hauptfach Philosophie (= nur ein Wiederholungsversuch) sind alle Prüfungen im BA-Haupt- und -Nebenfach Philosophie innerhalb von max. 9 Hauptfachsemestern (bis zum Bestehen) "beliebig oft" wiederholbar. Im BA-Nebenfach Philosophie kann eine bestandene, benotete Prüfung überdies einmalig, am nächsten regulären Prüfungstermin zur möglichen Notenverbesserung nochmals angetreten werden.

Im BA-Hauptfach Philosophie gibt es keine solche Notenverbesserungsmöglichkeit. Dafür greift alternativ eine Best-of-Regelung bei der Bildung der rechnerischen Hauptfach-Endnote: Bei der Bildung dieser Note werden die drei schlechtesten der in den Modulen P 2 bis P8 sowie die zwei schlechtesten der in den Seminarmodulen (WP 1 bis 11 und P 9) erzielten (bestandenen) Noten nicht berücksichtigt.

BA Philosophie & BAföG

Empfänger von BAföG-Leistungen müssen nach einem bestimmten Fachsemester (in der Regel nach dem 4.) gegenüber dem BAföG-Amt nachweisen, ob Sie die "üblichen Leistungen" im BA-Haupt- oder -Nebenfach Philosophie erbracht haben (oder nicht). Die "üblichen Leistungen" ergeben sich aus der Regelstudienzeitvorgabe und den sonstigen Soll-Vorgaben der Prüfungs- und Studienordnungen. Diese besagen, dass im BA-Hauptfach Philosophie innerhalb der ersten fünf Fachsemester jeweils 18 ECTS-Punkte pro Semester zu erbringen sind und dass im BA-Nebenfach Philosophie im Umfang von 60 ECTS-Punkten 12 ECTS-Punkte pro Fachsemester zu erzielen sind (im 30er-Nebenfach Philosophie sind es 6 ECTS-Punkte pro Fachsemester). Regulär ist das BA-Nebenfachstudium der Philosophie damit bereits nach 5 Semestern abgeschlossen.

Ansprechpartner nach Themenkomplex

Dr. Thomas Wyrwich
Anrechnung von (extern) erbrachten Prüfungsleistungen (auch Auslandsleistungen), Quereinstiege, BAföG-Bescheinigungen, Fragen zur Prüfungs- und Studienordnung
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
zuständig: Herr Fabian Widerna, M.A.
Ausstellung von Philosophie-Zeugnisdokumenten und verifizierten Leistungsübersichten, technische Fragen zur Prüfungsanmeldung, Fragen zur Prüfungs- und Studienordnung, BAföG-Bescheinigungen, Adressat für ärztliche Atteste (bei Rücktritten von angemeldeten Prüfungen oder bei Anträgen auf Ansetzung eines neuen Abgabetermins bei Hausarbeiten)
Bachelor-Prüfungs-ausschuss Philosophie:
- Prof. Dr. Peter Adamson (Vorsitzender)
- Dr. Thomas Wyrwich (stellv. Vorsitzender)
- Prof. Dr. Dr. Hannes Leitgeb
Anträge auf Nachteilsausgleich bei chronischen Einschränkungen, Studienzeitverlängerungen, Widersprüche gegen Benotungen/Bewertungen
Prof. Adamson oder Dr. Wyrwich
Erasmus-Learning-Agreements

Fristen für die Einreichung/Vorlage extern erbrachter Studien- & Prüfungsleistungen

Wenn Sie Prüfungs- und Studienleistungen, die Sie bereits vor Beginn Ihres LMU-BA-Philosophiestudiums erbracht haben, für dieses geltend machen und angerechnet bekommen möchten, so müssen Sie die entsprechenden Nachweise spätestens bis zum Ende des 1. LMU-Fachsemesters bei Herrn Dr. Wyrwich einreichen/vorlegen. Erbringen Sie während Ihres LMU-BA-Philosophiestudiums extern Leistungen, die Sie angerechnet bekommen möchten, so müssen Sie die entsprechenden Nachweise spätestens in dem Semester einreichen/vorlegen, das auf das Semester folgt, in dem Sie die jeweilige Leistung extern erbracht haben.