Wichtige Links zum Profilbereich
Zentrale Informationsseite zum Profilbereich (mit Informationen zu den Modulangeboten und Ansprechpartner der einzelnen Fächer, zum Modulhandbuch, zu FAQ usw.)
Prüfungs- und Studienordnung für den Profilbereich von 2012, gültig für Master(neu)immatrikulationen bis einschließlich zum SoSe 2020
Prüfungs- und Studienordnung für den Profilbereich von 2020, gültig für Master(neu)immatrikulationen ab dem WiSe 2020/21
Hinweise zum Profilbereichsangebot des Faches Philosophie
- Es können - je nach Vorgabe der Prüfungs- und Studienordnung (PStO), die für den jeweiligen Masterstudiengang gilt - minimal 6 und maximal 30 ECTS-Punkte im Philosophie-Bereich erworben werden.
- Die Philosophiemodule können dabei mit Modulen aus anderen Profilbereichsfächern kombiniert werden. Es können auch alle Profilbereichspunkte im Fach Philosophie erworben werden, soweit man sich nicht bereits durch entsprechende Prüfungsanmeldungen auf Profilbereichsmodule aus anderen Fächern festgelegt hat. Die Philosophie-Profilbereichsmodule können vom ersten bis zum siebten Masterfachsemester (in beliebiger Häufung) belegt werden. Beachten Sie aber, wann gemäß dem Studienplan bzw. der "Anlage 2" der Prüfungs- und Studienordnung für Ihren Masterstudiengang die Belegung von Profilbereichsmodulen empfohlen wird.
- Im Einzelnen besteht im Philosophie-Bereich die Möglichkeit,
- maximal zwei Masterseminare (WP Phil 1 und/oder WP Phil 3) und
- maximal zwei Spezialvorlesungen (WP Phil 2 und/oder WP Phil 4) zu belegen.
- In einer Spezialvorlesung Philosophie können durch ein erfolgreiches wissenschaftliches Protokoll (im Umfang von ca. 20.000 Zeichen; Bewertungsart: bestanden/nicht bestanden) 6 ECTS-Punkte und in einem Masterseminar Philosophie entweder - je nach Vorgabe der/s Dozierenden - durch eine erfolgreiche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen; benotet) oder ein durch ein erfolgreiches Referat mit Protokoll/wissenschaftlicher Ausarbeitung (ca. 15-30 Minuten und ca. 15.000 Zeichen, benotet) 9 ECTS-Punkte erworben werden.
- Etwaige inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen sind im LSF-Vorlesungsverzeichnis bei dem jeweiligen konkreten Kurs, der im Bereich WP Phil 1 bis 4 zugeordnet und wählbar ist, vermerkt. Auch wenn es im Fach Philosophie keine formale Anwesenheitspflicht gibt, erwartet die Fakultät 10 von allen Studierenden eine regelmäßige Teilnahme, wenn eine Veranstaltung einmal gewählt worden ist.
- Die Spezialvorlesung und das philosophische Masterseminar müssen nicht „im Paket“ belegt werden; alle Philosophie-Module können einzeln und unabhängig voneinander absolviert werden. WP Phil 1 bis 4 schließen jeweils mit eigenen, voneinander unabhängigen Modulprüfungen ab. Diese Prüfungen können bis zum siebten Masterfachsemester unter Beachtung des Angebotsturnus (bis zum Bestehen) „beliebig oft“ wiederholt werden. Im Fall einer bestandenen WP Phil 1- oder WP Phil 3-Prüfung ist es überdies möglich, sich innerhalb des „freien Prüfungsversuches“ (bei erstmaligem Bestehen der entsprechenden Prüfung in der Regelstudienzeit) für einen Notenverbesserungsversuch in einem anderen WP Phil 1- oder WP Phil 3-Seminar anzumelden.
Bitte beachten Sie überdies: Hat man sich für eine der Prüfungen (WP Phil 1-WP Phil 4) über das LSF-System angemeldet und besteht diese (etwa wegen Nichtabgabe einer Arbeit) nicht, muss die entsprechende Prüfung in einem späteren Semester (spätestens im siebten Fachsemester) nochmals angetreten und bestanden werden. Die durch die LSF-Prüfungsanmeldung fixierte Wahl eines Wahlpflichtmoduls ist grundsätzlich verbindlich.