Masterstudiengang Philosophie
Der Masterstudiengang Philosophie ermöglicht das fortgeschrittene Studium. Bereits erworbene Kenntnisse der Philosophie können individuell erweitert und vertieft werden.

Der Masterstudiengang Philosophie ermöglicht das fortgeschrittene Studium. Bereits erworbene Kenntnisse der Philosophie können individuell erweitert und vertieft werden.
Die Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München bietet einen konsekutiven, forschungsorientierten Masterstudiengang Philosophie im Umfang von vier Semestern (120 ECTS-Punkten) an. Das Masterprogramm ist dadurch gekennzeichnet, dass es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern breite inhaltliche Wahl- und Spezialisierungsmöglichkeiten bietet. So können die Studierenden auch in Abhängigkeit von vorher erworbenen Kenntnissen für sie einschlägige Masterkurse und Vorlesungen, in die oftmals aktuelle Forschungsergebnisse der einzelnen Lehreinheiten einfließen, regelmäßig aus folgenden Bereichen wählen:
Die Fakultät 10 der LMU, die eine der traditionsreichsten und größten philosophischen Fakultäten im gesamten deutschsprachigen Raum ist, eröffnet den Masterstudierenden so auch die Möglichkeit, im Rahmen der eigenen Profilbildung spezifische Verknüpfungen zwischen einzelnen Bereichen herzustellen, also beispielsweise eine forschungsgestützte Spezialkompetenz im Feld „Ethik und Antike Philosophie“ oder „Sprachphilosophie und Klassische deutsche Philosophie“ oder „Zeitgenössische Logik/Wissenschaftstheorie und Sozial- und Wirtschaftsphilosophie“ auszubilden. Die Studierenden können sich aber im Zuge der Veranstaltungsbelegung und Forschungsarbeit auch auf ein Gebiet (etwa auf die Praktische Philosophie oder auf ein Teilgebiet der Theoretischen Philosophie) konzentrieren. Im Rahmen eines umfangreichen Wahlbereichs können überdies – je nach eigenen philosophischen Präferenzen – gezielt Brücken zu anderen Disziplinen geschlagen werden.
Hier finden Sie einige Zitate und Stimmen von unseren Absolventinnen und Absolventen zu dem gesamten Studiengang.
Die besonderen qualitativen Anforderungen beinhalten im Fall des Masterstudiengangs Philosophie eine forschungsorientierte wissenschaftliche Arbeitsweise, ein geschultes logisches Urteilsvermögen, die Fähigkeit zur analytischen Rekonstruktion von philosophischen Texten und Problemen sowie vertiefte wissenschaftliche Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Theoretischen Philosophie (z. B. Erkenntnistheorie, Logik, Metaphysik und Ontologie, Naturphilosophie, Philosophie des Geistes, Sprachphilosophie, Wissenschaftstheorie) oder der Praktischen Philosophie (z. B. Ethik, Politische Philosophie, Sozial- und Wirtschaftsphilosophie) oder der Geschichte der Philosophie (z. B. Antike Philosophie, Philosophie des Mittelalters, Philosophie der Neuzeit, Klassische deutsche Philosophie, Philosophie des 19. und 20. Jahrhunderts).
Vorausgesetzt werden ferner gute Kenntnisse der deutschen Wissenschaftssprache.
Grundvoraussetzung für die Immatrikulation in den Masterstudiengang Philosophie ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang. Zudem muss die fachliche Eignung nachgewiesen werden, die im Rahmen eines Eignungsverfahrens geprüft wird. Die nächste Bewerbungsmöglichkeit besteht zum Wintersemester 2025/26, Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2025 (Ausschlussfrist (!); zum Sommersemester ist kein Studienbeginn im ersten Fachsemester möglich). Folgende Bewerbungsunterlagen müssen beim Fach Philosophie/der Fakultät 10 im Rahmen des Eignungsverfahrens eingereicht werden:
Alle Dokumente können in elektronischer Form - per E-Mail an: master.philosophie@lrz.uni-muenchen.de - eingereicht werden. Versenden Sie in dem Fall nur PDF-Dateien im Anhang (Gesamtgröße der Anhänge: maximal 5 MB) und formulieren Sie bitte ein kurzes Anschreiben ("hiermit bewerbe ich mich...")! Die Einsendung per E-Mail ist erwünschter. Ansonsten können die Unterlagen auch per Post an die:
Ludwig-Maximilians-Universität
Fakultät 10 (Hauspost-F. 39)
z. Hd. Herrn Dr. Thomas Wyrwich
Geschwister-Scholl-Platz 1
D-80539 München
geschickt werden.
Voraussetzung für die Prüfung der fachlichen Eignung ist, dass die erforderlichen Unterlagen fristgerecht und vollständig bei der Fakultät eingereicht wurden (andernfalls kann keine Eignung festgestellt werden).
Mögliche Verläufe und Ausgänge der Eignungsüberprüfung:
1. Bewerberinnen und Bewerber, aus deren Unterlagen sich ergibt, dass sie noch keine 30 ECTS-Punkte (oder vergleichbare Leistungen) im Fach Philosophie erzielt bzw. erbracht haben, gelten als nicht geeignet für den LMU-Masterstudiengang Philosophie.
2. Bewerberinnen und Bewerber, aus deren Unterlagen sich ergibt, dass sie bereits mindestens 60 ECTS-Punkte (oder vergleichbare Leistungen) im Fach Philosophie erzielt bzw. erbracht haben, und die eine ursprünglich in deutscher Sprache abgefasste philosophische Schriftprobe gemäß den Vorgaben eingereicht haben, gelten direkt als geeignet für den LMU-Masterstudiengang Philosophie und erhalten einen fachlichen Eignungsbescheid.
3. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die 30 bis 59 ECTS-Punkte (oder vergleichbare Leistungen) im Fach Philosophie erzielt bzw. erbracht haben oder die mindestens 30 ECTS-Punkte (oder vergleichbare Leistungen) im Fach Philosophie erzielt bzw. erbracht haben und eine deutsche Übersetzung einer philosophischen Schriftprobe aus dem Erststudium eingereicht haben, wird die philosophische Schriftprobe bzw. Übersetzung im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen des Studiengangs bewertet. Diese Bewertung kann drei Ergebnisse haben:
a) Die Schriftprobe bzw. Übersetzung wird von einem Mitglied der Auswahlkommission mit "geeignet" bewertet, die Bewerberin oder die Bewerber erhält einen fachlichen Eignungsbescheid.
b) Die Schriftprobe bzw. Übersetzung wird von zwei Mitgliedern der Auswahlkommission mit "nicht geeignet" bewertet, die Bewerberin oder die Bewerber erhält einen Ablehnungsbescheid.
c) Die Schriftprobe bzw. Übersetzung wird von einem Mitglied der Auswahlkommission mit "vielleicht geeignet" bewertet, es erfolgt dann die Einladung zu einem Auswahlgespräch mit zwei Kommissionsmitgliedern, das mit Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers auch via Zoom geführt werden kann. Der Ausgang des Auswahlgesprächs entscheidet über die fachliche Eignung.
Die amtliche Kodifizierung des Verfahrens finden Sie in der Satzung der LMU über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Philosophie vom 12.02.2025.
Internationale Bewerberinnen und Bewerber (= keine deutschen Staatsbürger/-innen und keine Bildungsinländer/-innen) müssen zusätzlich und unabhängig von der Bewerbung bei der Fakultät spätestens bis zum jeweiligen 15. Juli einen Antrag auf Zulassung zum Studium an der LMU beim Referat für internationale Angelegenheiten stellen. - Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht für internationale Studierende, die ihr Erststudium bereits an der LMU betreiben und abschließen; von der genannten Verpflichtung ausgenommen sind auch internationale Bewerberinnen und Bewerber, die schon ein grundständiges, deutschsprachiges Studium an einer anderen deutschen Universität erfolgreich absolviert haben. Die beiden zuletzt genannten Studierenden-Gruppen können sich dann ggf. mit einem Master-Eignungsbescheid direkt an die Studentenkanzlei der LMU wenden, um die Immatrikulation zu beantragen.
Die Endnote wird gebildet aus den besten zwei der in den vier obligatorischen Masterseminaren erzielten Noten (Gewicht 30), der besten der in den Modulen P 2 und P 3 erzielten Noten (= der bessere der beiden Essaykurse zählt) (Gewicht 16), ggf. den Noten aus dem Profilbereich (ein pauschal anerkanntes Masterdoppelstudium oder Auslandsstudium geht nur als "bestanden"/"nicht bestanden" ein und zählt daher nicht für die Endnote; Gewicht max. 24) und der Masterarbeitsnote plus Disputationsnote (5/6:1/6) (Gewicht 50). Die Masterarbeit zählt also ca. 50% für die Endnote!
Erläuterung der „Gewichte“ und der Endnotenbildung anhand des Beispiels: "Alle Profilbereichspunkte werden auch noch in der Philosophie erworben": Endnote = 30*[Durchschnitt der beiden besten Noten, die in den vier obligatorischen Masterseminaren erzielt wurden]+16*[P 2- oder P 3-Note = die bessere]+9*[Masterseminar1 Profilbereich]+9*[Masterseminar2 Profilbereich]+50*(Masterarbeit+Disputationsnote)/114
Im zweiten und dritten Fachsemester des Masterstudiengangs Philosophie ist ein Zusatzqualifikationenbereich vorgesehen, in dem insgesamt und im Laufe des Studiums 24 ECTS-Punkte erzielt/abgedeckt werden müssen (regulär und laut Standardstudienplan: 12 ECTS-Punkte im zweiten Fachsemester und 12-ECTS-Punkte im dritten Fachsemester).
Die Erwerbung dieser insgesamt 24 erforderlichen ECTS-Punkte kann aber über das gesamtes Studium - innerhalb der Regel- bzw. Maximalstudienzeit - auch anders verteilt bzw. gestaucht und gestreckt werden. Es lassen sich sechs Varianten unterscheiden, nach denen die 24 ECTS-Punkte alternativ erworben werden können (A 1, A 2, A 3, B 1, B 2, B 3). Man muss sich für genau eine der folgenden Varianten entscheiden.
A 1 | A 2 | A 3 |
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Alle Profilbereichs-Punkte werden zusätzlich und nochmals im Fach Philosophie erworben. | Die Profilbereichs-Punkte werden teilweise im Fach Philosophie und teilweise in einem anderen Profibereichsfach (oder in anderen Profilbereichsfächern) erworben. | Die Profilbereichs-Punkte werden in einem anderen Profibereichsfach oder in anderen Profilbereichsfächern erworben. |
Belegung von WP Phil 1, 2 und 3 (regulär). | ||
→ siehe dazu auch noch die gesonderte Infoseite zum Angebot des Faches Philosophie im Profilbereich | ||
Prüfungsanmeldung: LSF1 | Prüfungsanmeldung: LSF1 | Prüfungsanmeldung: LSF1 |
Benotung und „bestanden“/„nicht bestanden“ | ggf. Benotung, ggf. „bestanden“/„nicht bestanden“ | ggf. Benotung, ggf. „bestanden“/„nicht bestanden“ |
B 1 | B 2 | B 3 |
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Nur MA-Doppelstudium (WP 11 und WP 16) | Nur MA-Auslandsstudium [2 Semester] (WP 10 und WP 15) | MA-Auslandsstudium (WP 10) [1 Semester] und MA-Doppelstudium (WP 16) |
Es muss ein Transcript of Records mit absolvierten Kursen aus einem anderen universitären Masterstudium („Masterdoppelstudium“) oder eine äquivalente Leistungsbescheinigung vorgelegt werden (Wert: mindestens 24 ECTS). -- Das entsprechende (andere) Masterstudium darf nicht die (basale) „Eintrittskarte“ für den Masterstudiengang Philosophie gewesen sein. | Nachgewiesen durch ein Transcript of Records wurde ein zweisemestriges Auslandsstudium im nicht-deutschsprachigen Ausland absolviert. In jedem Semester musste mindestens ein philosophischer Kurs (auf Master-/Fortgeschrittenenniveau) im Mindestumfang von 6 ECTS bestanden werden. Sodann können (bereits) dafür 24 ECTS-Punkte in Form der Variante B 2 gutgeschrieben werden.2 | Nachgewiesen durch ein Transcript of Records wurde ein einsemestriges Auslandstudium im nicht-deutschsprachigen Ausland absolviert. In dem Semester musste mindestens ein philosophischer Kurs (auf Master-/Fortgeschrittenenniveau) im Mindestumfang von 6 ECTS bestanden werden.2 Sodann können dafür 12 ECTS-Punkte in Form der Variante B 3 gutgeschrieben werden. -- Die restlichen 12 ECTS-Punkte (-> WP 16, „MA-Doppelstudium“) könnten beispielsweise durch weitere Master(-Philosophie)-Kurse im Ausland oder an der LMU abgedeckt werden, die dann den entsprechenden ECTS-Umfang haben müssen. |
Anrechnung: Vorlage/Einreichung beim Studiengangskoordinator (w/m/d)1 | Anrechnung: Vorlage/Einreichung beim Studiengangskoordinator (w/m/d)1 | Anrechnung: Vorlage/Einreichung beim Studiengangskoordinator (w/m/d)1 |
nur „bestanden“/„nicht bestanden“ | nur „bestanden“/„nicht bestanden“ | nur „bestanden“/„nicht bestanden“ |
1 Achtung: Meldet man sich für irgendeine Profilbereichsprüfung über das LSF-System verbindlich an, so schließt das eine Wahl der Varianten B 1, B 2 und B 3 aus. - Beantragt man umgekehrt beim Studiengangskoordinator (w/m/d) die Anrechnung eines dieser Module: WP 10, 11, 15 oder 16, so schließt das eine Wahl der Varianten A 1, A 2 und A 3 aus.
2 Es ist darüber hinaus auch möglich, durch gleichwertige philosophische Auslandsleistungen weitere obligatorische (und auch benotete) Module des Masterstudiengangs Philosophie (mit Ausnahme von P 4 und P 5) auf dem Weg von Anrechnungen „abzudecken“, etwa das P 3.
Name | Titel | Telefon | Funktion | |
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Wyrwich, Thomas | Dr. | Thomas.Wyrwich@lrz.uni-muenchen.de | +49 89 2180-2099 | Studienberater und Studiengangskoordinator im Fach Philosophie |
„Die Wahlfreiheit hat mir sehr gut gefallen, wodurch ich genau die richtigen Kurse für meine Bedürfnisse wählen konnte. Aristoteles hat mich dank Herrn Christof Rapp in seinen Bann gezogen.“
„Das Masterstudium Philosophie war sehr gut organisiert und hat mir alle Freiheiten gelassen, genau die Studieninhalte zu kombinieren, die mich persönlich interessiert haben. Das Lehrangebot war breit aufgefächert [...]. Die Frauenarbeit sowie das Zusatzprogramm für soziale Kompetenzen waren unterstützend und sehr gut für universitätsübergreifenden, interdisziplinären Austausch. Die Studiengangskoordination war sehr kompetent, freundlich und geduldig! Die Lehre hatte unterschiedliche Schwerpunkte. Mir persönlich haben interdisziplinäre Angebote sowie Vorlesungen zu aktuellen Themen zugesagt. […] Jede meiner Vorlesungen war sehr bereichernd und diente mir als ausgezeichnete Grundlage im Berufsleben. Ich bin insgesamt sehr zufrieden. Vielen Dank!“
„Philosophie habe ich nach dem Studium diverser anderer geisteswissenschaftlicher Fächer studiert und wenn ich nochmals mit dem Studium beginnen könnte, gäbe es für mich keine Frage: Ich würde gleich Philosophie studieren (als Doppelstudium mit einem "direkter" berufsqualifizierenden Fach)! Gerade in München hat man sehr große Wahl- und Interessensfreiheiten.“