Allgemeines zum Erweiterungsfach Philosophie/Ethik
Alle Lehramtsstudierende und Lehrkräfte können an der LMU mit "Philosophie/Ethik" bzw. "Ethik" grundständig oder nachträglich erweitern. Dadurch erwerben sie die Kompetenzen, Ethik- und Philosophieunterricht zu erteilen, womit sie ihre Einsetzbarkeit erweitern und ihre Einstellungschancen erhöhen können.
Die Prüfungen werden von der LPO I (2008, aktualisiert 2022) geregelt.
Es gibt keine separate Mindest- oder Regelstudienzeit für "Philosophie/Ethik" bzw. "Ethik". Durch die Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit automatisch um zwei Semester.
Aufbau des Studiums (LPO I, §76 und §45)
Voraussetzung für die Anmeldung zum Ersten Staatsexamen nach LPO I ist der universitäre Leistungsnachweis ("ULN"), der sich aus einer Anzahl Pflicht- und Wahlpflichtmodulscheinen zusammensetzt. Die Details dazu finden Sie für das LA GY sowie für alle anderen Lehrämter unten.
Die in der LPO I festgeschriebenen fachlichen Zulassungsvoraussetzungen decken sich bewusst nicht mit den inhaltlichen Prüfungsanforderungen, d.h., der ULN soll explizit auch das nicht im Staatsexamen Geprüfte einfordern. Zur Vorbereitung auf die Prüfungen des Ersten Staatsexamens ist deshalb der Besuch weiterer Veranstaltungen empfohlen und eigenständiges Studium und Vertiefung sind unerlässlich.
Hinweise
P Modul 1: Philosophische Ethik
P 1.1 Vorlesung Praktische Philosophie (mit Übung) 6 ECTS
P 1.2 Online-Seminar Ethisches Argumentieren 6 ECTS
P Modul 2: Religionsphilosophie (mind. 8 ECTS)
P 2.1 Veranstaltung Themen der Religionsphilosophie I
P 2.2 Veranstaltung Themen der Religionsphilosophie II
P Modul 3: Fachdidaktik Philosophie/Ethik
P 3.1 Seminar Fachdidaktik Philosophie/Ethik 6 ECTS
WP Modul 5: Philosophiegeschichte
WP 5.1 Vorlesung Philosophiegeschichte (mit Übung) 6 ECTS
WP 5.2 Seminar Philosophiegeschichte 6 ECTS
WP Modul 6: Vertiefung Philosophische Ethik
WP 6.1 Vorlesung Philosophische Ethik 6 ECTS
WP 6.2 Seminar Philosophische Ethik 6 ECTS
WP Modul 7: Angewandte Ethik
WP 7.1 Vorlesung Angewandte Ethik 6 ECTS
WP 7.2 Seminar Angewandte Ethik 6 ECTS
WP Modul 8: Sozial-/Rechts-/ Politische Philosophie
WP 8.1 Vorlesung Sozial-/Rechts-/ Politische Philosophie 6 ECTS
WP 8.2 Seminar Sozial-/Rechts-/ Politische Philosophie 6 ECTS
WP Modul 9: Vertiefung Theoretische Philosophie
WP 9.1 Vorlesung Theoretische Philosophie (mit Übung) 6 ECTS
WP 9.2 Seminar Schwerpunkt Theoretische Philosophie 6 ECTS
WP Modul 10: Vertiefung Fachdidaktik Philosophie/Ethik
WP 10.1 Seminar Theoretische Vertiefung philosophiedidaktischer Themen 3 ECTS
Hinweise
P Modul 1: Philosophische Ethik
P 1.1 Vorlesung Praktische Philosophie (mit Übung) 6 ECTS
P 1.2 Online-Seminar Ethisches Argumentieren 6 ECTS
P Modul 2: Religionsphilosophie (mind. 10 ECTS)
P 2.1 Veranstaltung Themen der Religionsphilosophie I
P 2.2 Veranstaltung Themen der Religionsphilosophie II
P Modul 3: Fachdidaktik Philosophie/Ethik
P 3.1 Seminar Fachdidaktik Philosophie/Ethik 6 ECTS
P Modul 4: Theoretische Philosophie
P 4.1 Seminar Schwerpunkt Theoretische Philosophie 6 ECTS
WP Modul 5: Philosophiegeschichte
WP 5.1 Vorlesung Philosophiegeschichte (mit Übung) 6 ECTS
WP 5.2 Seminar Philosophiegeschichte 6 ECTS
WP Modul 6: Vertiefung Philosophische Ethik
WP 6.1 Vorlesung Philosophische Ethik 6 ECTS
WP 6.2 Seminar Philosophische Ethik 6 ECTS
WP Modul 7: Angewandte Ethik
WP 7.1 Vorlesung Angewandte Ethik 6 ECTS
WP 7.2 Seminar Angewandte Ethik 6 ECTS
WP Modul 8: Sozial-/Rechts-/ Politische Philosophie
WP 8.1 Vorlesung Sozial-/Rechts-/ Politische Philosophie (mit Übung) 6 ECTS
WP 8.2 Seminar Sozial-/Rechts-/ Politische Philosophie 6 ECTS
WP Modul 9: Vertiefung Theoretische Philosophie
WP 9.1 Vorlesung Theoretische Philosophie (mit Übung) 6 ECTS
WP 9.2 Seminar Schwerpunkt Theoretische Philosophie 6 ECTS
WP Modul 10: Vertiefung Fachdidaktik Philosophie/Ethik
WP 10.1 Seminar Theoretische Vertiefung philosophiedidaktischer Themen 3 ECTS
Folgende Teilleistungsnachweise müssen in Lehrveranstaltungen erworben werden, damit von Seiten der Fakultät der Universitäre Leistungsnachweis ausgestellt werden kann, der gemäß der neuen LPO I (2008) § 76 bzw. § 45 erbracht werden muss, damit die Anmeldung zum 1. Staatsexamen erfolgen kann:
A. Gymnasiales Lehramt - "vertieft studiert" (Philosophie/Ethik):
- Seminararbeit (ca. 12-15 Seiten)
- Referat (ca. 15-20 Min.) oder wiss. Essay (ca. 5-7 Seiten)
- Klausur (60-90 Min.) oder wiss. Protokoll (ca. 5 Seiten)
- Fachdidaktik-Schein (Impulsreferat - ca. 15 Min. - oder Unterrichts- bzw. Methodenskizze - ca. 5 Seiten)
- frei wählbares Seminar (Referat oder Essay) oder Vorlesung mit Klausur (60-90 Min.)
- frei wählbares Seminar (Referat oder Essay) oder Vorlesung mit Klausur (60-90 Min.)
- frei wählbares Seminar (Referat oder Essay) oder Vorlesung mit Klausur (60-90 Min.)
- vor WiSe 2013/14 Eingeschriebene müssen nur Punkte A.1. bis A.4. erfüllen.
B. Andere Lehrämter - "nicht vertieft studiert" (Ethik):
- Seminararbeit (ca. 12-15 Seiten)
- Referat (ca. 15-20 Minuten) oder Klausur (60-90 Minuten)
- Fachdidaktik-Schein (Impulsreferat - ca. 15 Min. oder Unterrichts- bzw. Methodenskizze - ca. 5 Seiten)
- frei wählbares Seminar (Referat oder Essay) oder Vorlesung mit Klausur (60-90 Min.)
- frei wählbares Seminar (Referat oder Essay) oder Vorlesung mit Klausur (60-90 Min.)
- vor WiSe 2013/14 Eingeschriebene müssen nur Punkte B.1. bis B.3. erfüllen.
Eine Benotung kann, muss aber nicht erfolgen, ebensowenig müssen ECTS-Punkte, „Leistungspunkte“ o. ä. zusätzlich angegeben werden. Es genügt, wenn die bestandene Leistung und damit die „erfolgreiche Teilnahme“ auf einem Schein vermerkt wird. Die Bedingungen für den Scheinerwerb stellt der betreffende Dozent. Scheinformulare finden Sie hier.
Die Teilleistungsnachweise und Teilnahmenachweise können in frei wählbaren Veranstaltungen, die dem Lehramtsstudiengang im LSF der Philosophie zugeordnet sind, erworben werden. Die Teilleistungen müssen in unterschiedlichen Veranstaltungen erbracht werden. Seminararbeiten, Essays und Referate können regulär nur in Seminaren bzw. Lektürekursen geschrieben bzw. gehalten werden.
Die Lehramtsstudierenden sollen ihre Veranstaltungswahl an den „fachlichen Zulassungsvoraussetzungen“ und den Prüfungsthemen des Staatsexamens, die in der LPO definiert werden, ausrichten.
Anmeldung zum 1. Staatsexamen
Im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik werden Leistungen nicht im LSF verbucht, es gibt kein Transcript of Records. Stattdessen bescheinigen Dozierende erbrachte Leistungen mittels sogenannter Modul-Scheine. Das entsprechende Formular können Sie im Download-Bereich herunterladen, digital ausfüllen und dem/der Dozierenden zum Stempeln und Unterschreiben vorlegen.
Um zur Ersten Staatsprüfung zugelassen zu werden, muss die Bescheinigung über den ordnungsgemäß vorliegenden ULN beim Studiengangsskoordinator beantragt werden. Hierfür benutzen Sie das Formular „Antrag auf Ausstellung des universitären Leistungsnachweises (PDF, 459 KB)“. Das Antragsformular erleichtert nicht nur den Ausstellungsprozess, es dient Ihnen auch als hilfreiches Instrument für Ihre Studienplanung: Durch Ankreuzen der erbrachten Modulleistungen behalten Sie den Überblick über Ihre bereits erworbenen Modul-Scheine und noch fehlende Leistungsnachweise. Zur Ausstellung der Bescheinigung vereinbaren Sie mit der Studiengangskoordination einen Termin, zu dem Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie alle Modul-Scheine (Originale und Kopien) mitbringen.
Weitere Informationen zum Staatsexamen finden Sie in der folgenden Linksammlung.
Links und Downloads
- Modulschein Erweiterungsfach Philosophie/Ethik (PDF, 762 KB)
- Antrag auf Ausstellung des ULN (PDF, 459 KB)
- Alte Staatsexamensklausuren vom MLZ für Ethik (Grundschule/Hauptschule/Realschule/Sonderschule)
- Alte Staatsexamensklausuren vom MLZ für Ethik (Gymnasium)
- Prüfungsordnung LPO I, § 76 (Gymnasiales Lehramt; 2008/2022)
- Prüfungsordnung LPO I, § 45 (Andere Lehrämter)
Studiengangskoordination und Studienberatung
Koordinator Erweiterungsfach Philosophie/Ethik (Lehramt)
FAQ zum Erweiterungsfach Philosophie/Ethik
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auch unter FAQ zum Studium und Staatsexamen.
(A) Grundsätzliche Fragen zum Studium des Erweiterungsfachs Philosophie/Ethik
Die Bezeichnung des Erweiterungsfachs ist abhängig von der jeweiligen Schulart. Studierende des Lehramts an Gymnasien absolvieren den Studiengang „Philosophie/Ethik (vertieft)“. Studierende aller anderen Schularten (Grundschule, Mittelschule, Realschule, Berufsschule) sind im Studiengang „Ethik (nicht vertieft)“ eingeschrieben. Die beiden Studiengänge unterscheiden sich im Umfang der zu erbringenden Leistungsnachweise (mind. 46 ECTS bzw. 35 ECTS).
„Grundständig ist eine Erweiterung, in der sowohl das erste als auch das zweite Staatsexamen erfolgreich absolviert werden. Man spricht von einer nachträglichen Erweiterung, wenn (a) im Erweiterungsfach nur die erste Staatsprüfung abgelegt wird, (b) die erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach nach der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt wird oder (c) die zweite Staatsprüfung gar nicht vorgesehen ist.“
(vgl. https://www.mzl.uni-muenchen.de/studium/erweiterung/erw_einstellung.html)
Nein, es gibt weder eine gesonderte Regel- noch Mindeststudienzeit für das Erweiterungsfach Philosophie/Ethik. Mit der Hinzunahme eines Erweiterungsfachs verlängert sich die Regelstudienzeit im Hauptfachstudium um zwei Semester.
Nein, derzeit kann Philosophie/Ethik an der LMU München lediglich als Erweiterungsfach studiert werden.
Mit der Aktualisierung der LPO I (2020) können bayerische Universitäten erstmals auch einen grundständigen Studiengang Philosophie/Ethik (vertieft) bzw. Ethik (nicht vertieft) einrichten. Dies ermöglicht prinzipiell die Wahl von Philosophie/Ethik als Unterrichtsfach (LA GS/MS/BS) bzw. als Unterrichtsfach in der Fächerverbindung (LA GY/RS), wobei die Kombination mit Mathematik, Deutsch, Englisch und Latein zulässig ist. Bislang bieten die Julius-Maximilians-Universität Würzburg sowie die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt bereits einen grundständigen Studiengang Philosophie/Ethik für Gymnasiallehramt an.
Im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik können Leistungen nicht via LSF verbucht werden. Dozierende dokumentieren Leistungen, die im Rahmen der Lehrveranstaltungen erbracht wurden, anhand eines Modul-Scheins (PDF, 762 KB).
Es werden keine spezifischen Formen des Leistungsnachweises verlangt. Lehramtsstudierende erbringen die jeweilige Leistung in derselben Weise, wie von den Dozierenden für die Studierenden im Bachelor-Studiengang vorgegeben. Zu den in der Philososophie übliche Formen von Leistungsnachweisen zählen Klausuren, Seminararbeiten, Essay und wissenschaftliche Protokolle.
Dr. André Chapuis (Koordinator „Philosophie/Ethik als schulische Themenfelder“)
Mail: Andre.Chapuis@lmu.de
Telefon: +49 (0) 89 2180 3281
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Büro: Schellingstr. 9, 3. Stock
(B) Fragen zum „Universitären Leistungsnachweis“ (ULN)
Der „Universitäre Leistungsnachweis“ (ULN) bildet die fachlichen Voraussetzungen ab, die gemäß LPO I (2020) im Rahmen des Erweiterungsstudiums für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen erfüllt werden müssen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dabei den Hochschulen. An der LMU München müssen Module im Umfang von mind. 46 ECTS (vertieft) bzw. 35 ECTS (nicht vertieft) absolviert werden.
Der ULN ist kein Bestandteil, sondern Voraussetzung der Staatsprüfung – dementsprechend fließen die ULN-Noten auch nicht in die Gesamtnote des Staatsexamens ein.
Im Rahmen des ULN sind mind. 46 ECTS zu erwerben. Alle Einzelheiten sind hier auf der Homepage des Erweiterungsfachs zu finden: Universitärer Leistungsnachweis (ULN) - Philosophie/Ethik vertieft LA GY
Im Rahmen des ULN sind mind. 35 ECTS zu erwerben. Alle Einzelheiten sind hier auf der Homepage des Erweiterungsfachs zu finden: Universitärer Leistungsnachweis (ULN) - Ethik nicht vertieft LA RS/MS/BS/GS
Im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik können Leistungen nicht via LSF verbucht werden. Studierende bitten Dozierende darum, die im Rahmen der Lehrveranstaltungen erbrachte Leistung anhand eines Modul-Scheins (PDF, 762 KB) zu dokumentieren. Der Modul-Schein muss sowohl mit der Unterschrift des/der Dozierenden als auch mit dem Institutsstempel versehen sein.
Wenn Modul-Scheine im erforderlichen Umfang von mind. 46 ECTS (vertieft) bzw. 35 ECTS (nicht vertieft) vorliegen, nehmen Studierende Kontakt mit dem Studiengangskoordinator Dr. André Chapuis auf, um einen Termin für die Ausstellung des ULN festzulegen. Sie erscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt im Büro (Schellingstr. 9, 3. Stock) und legen die Modul-Scheine im Original sowie in Kopie, sowie den „Antrag auf Ausstellung des universitären Leistungsnachweises“ vor. Wurden die Leistungen gemäß der Vorgaben erbracht, so wird dies vom Studiengangskoordinator bescheinigt und an die Außenstelle des Prüfungsamts übermittelt.
Das Formular „Antrag auf Ausstellung des universitären Leistungsnachweises (PDF, 459 KB)“ erleichtert nicht nur den Ausstellungsprozess, es dient Ihnen auch als hilfreiches Instrument für Ihre Studienplanung: Durch Ankreuzen der erbrachten Modulleistungen behalten Sie den Überblick über Ihre bereits erworbenen Modul-Scheine und noch fehlende Leistungsnachweise.
Nein, Prüfungsleistungen im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik müssen und können nicht via LSF angemeldet und verbucht werden.
Der Modulschein und der "Antrag auf Ausstellung des universitären Leistungsnachweises" sind als digitales Formular hier auf der Homepage im Abschnitt Links und Downloads hinterlegt.
Das jeweils aktuelle Lehrveranstaltungsangebot können Studierende im LSF aufrufen unter Vorlesungsverzeichnis > Fakultät für Philosophie > Differenzierung nach Studiengängen > Lehramtsstudiengang Philosophie/Ethik (Erweiterung).
Grundsätzlich müssen Lehrveranstaltungen an der philosophischen Fakultät innerhalb bestimmter Fristen via LSF priorisiert belegt werden. Informationen hierzu sind i.d.R. mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit im LSF zu finden. Studierenden, die bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt wurden, wird empfohlen, sich im Einzelfall zu Semesterbeginn an die entsprechenden Dozierenden zu wenden, mit der Bitte um nachträgliche Aufnahme in die Lehrveranstaltung.
(C) Fragen bezüglich des Staatsexamens
Ab Herbst 2022 gilt gemäß LPO I (2008) §76 bzw. §45:
Es werden drei schriftliche Prüfungen abgelegt in den Bereichen Fachdidaktik, Angewandte Ethik und Klassische Werke der Ethik.
Genaue Informationen zum Vorgehen (Online-Anmeldung, persönliche Anmeldung, Fristen etc.) werden von der Außenstelle des Prüfungsamts bereitgestellt: https://www.lmu.de/de/studium/wichtige-kontakte/pruefungsaemter/aussenstelle-des-pruefungsamts-fuer-alle-lehraemter/index.html
Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen noch nicht alle erforderlichen Leistungen im Rahmen des ULN erbracht worden sein.
Ja, Sie müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht alle erforderlichen Einzelleistungen erbracht haben. In diesem Fall stellt das Prüfungsamt ein vorläufiges Zulassungsscheiben aus. Der ULN muss dem Prüfungsamt dann jedoch spätestens drei Werktage vor der ersten Einzelprüfung vorliegen, um endgültig zugelassen zu werden. Bitte berücksichtigen Sie diesen zeitlichen Vorlauf und wenden Sie sich frühzeitig an den Studiengangskoordinator zur Terminvereinbarung.
Nein, das Erste Staatsexamen im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik kann frühestens zusammen mit dem Ersten Staatsexamen in der Fächerverbindung abgelegt werden.
Die Examensprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Der Antritt zur Wiederholungsprüfung muss spätestens zum übernächsten Termin erfolgen. Es müssen alle drei Teilprüfungen wiederholt werden.
Nein, der ULN ist kein Bestandteil, sondern Voraussetzung der Staatsprüfung – dementsprechend fließen die ULN-Noten auch nicht in die Gesamtnote des Staatsexamens ein.
Das Münchner Zentrum für Lehrerbildung (MZL) stellt eine umfassende Sammlung früherer Examensaufgaben für Studierende der LMU bereit: https://www.mzl.uni-muenchen.de/studium/erstes_staatsexamen/erstes_staatsexamen/index.html
Um Zugriff zu erhalten, ist der Login mittels Campus-Kennung erforderlich. Unter „Erweiterungsfächer“ finden sich differenziert nach Schulart die Themenstellungen zu den verschiedenen Prüfungsbereichen.