Alles rund um die Bewerbung

Das Studium ist auf (angehende) Führungskräfte und Selbständige aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen zugeschnitten, die in ihre berufliche Zukunft und persönliche Weiterentwicklung investieren wollen. Der Masterstudiengang kann berufsbegleitend absolviert werden. Durch eine Zulassungsbeschränkung ist sichergestellt, dass Sie sich in guter Gesellschaft befinden.

Das Studierendenprofil: Weltoffen und verantwortungsbewusst

Menschen unterhalten sich

© Sabine Jakobs

Da es sich bei dem Studiengang Philosophie Politik Wirtschaft um ein nicht-konsekutives Masterstudium handelt, stammen die Teilnehmenden aus verschiedenen Branchen, Tätigkeitsfeldern und Studienfächern. Der Studiengang ist darauf ausgerichtet, dass er berufsbegleitend absolviert werden kann. Unsere Studierenden verfügen daher in der Regel über mehrjährige Berufserfahrung und tragen Entscheidungs- und Führungsverantwortung.

Was sind die grundlegenden Zugangsvoraussetzungen?

Sie sind seit mindestens zwei Jahren in Wirtschaft oder Verwaltung, in politischen Parteien oder Verbänden, in öffentlichen Institutionen oder in den Medien tätig. Ihre Berufserfahrung befähigt Sie, theoretische Inhalte kritisch zu reflektieren und zu diskutieren.

Vor Ihrer beruflichen Tätigkeit haben Sie ein Studium mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Dabei spielt die Fachrichtung keine Rolle. Wichtig ist vielmehr, dass Sie ein Qualifikationsniveau von 240 ECTS-Punkten nachweisen können. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn es sich bei Ihrem ersten Studium um ein Vollzeitstudium handelt und die Regelstudienzeit auf 8 Semester festgelegt ist.

Wenn Sie mit Ihrem ersten Hochschulabschluss kein Qualifikationsniveau von 240 ECTS-Punkten nachweisen können, gibt es zwei Möglichkeiten, den Nachweis auf andere Weise zu erbringen:

Sie haben freiwillig zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie diese zusätzlichen Leistungen während Ihres ersten Hochschulstudiums erbracht haben oder danach. Sie können diese Leistungen sogar in einem anderen Studienfach erworben haben und Sie müssen dieses andere Studium auch nicht abgeschlossen haben. Sie erbingen den Nachweis in der Regel durch Vorlage von Scheinen oder eines Transcripts.

Eine zweite Möglichkeit, ein Qualifikationsniveau von 240 ECTS-Punkten nachzuweisen, besteht im Nachweis zusätzlicher Berufserfahrung. Bei dieser Berufserfahrung kommt es darauf an, in welchem Ausmaß Sie im Zuge Ihrer Berufstätigkeit daran beteiligt waren oder sind, komplexe Entscheidungen oder Führungsaufgaben vorzubereiten, umzusetzen, zu vertreten oder darüber zu berichten. Sie erbringen den Nachweis in diesem Fall durch einen schriftlichen Bericht. Dieser Bericht ist Teil Ihrer Bewerbungsunterlagen und Grundlage für eine zusätzliche mündliche Prüfung. Diese zusätzliche mündliche Prüfung findet in der Regel in zeitlichem Zusammenhang mit dem Auswahlgespräch statt. Legen Sie den Bericht daher bitte vor dem Termin des Auswahlgesprächs vor. Da es diese zusätzliche mündliche Prüfung gibt, können Sie sich beim Bericht auf einen Umfang von 1-2 Seiten beschränken. Ziel der mündlichen Prüfung ist es, den Eindruck des Berichts zu vervollständigen und zu verifizieren.

Einzelheiten finden Sie in der Satzung über das Eignungsverfahren und über die Prüfung der Eingangsqualifikation (PDF, 30 KB). Die für die Feststellung des Qualifikationsniveaus entscheidenden Regelungen finden Sie in § 9. In Abs. 2 Satz 1 finden Sie dort einen Katalog, anhand welcher Kriterien das Qualifikationsniveau festgestellt wird. Sie können diesen Katalog zugrunde legen, wenn Sie in einem Bericht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 zusammenfassen, in welchem Ausmaß Sie im Zuge Ihrer Berufstätigkeit daran beteiligt waren oder sind, komplexe Entscheidungen oder Führungsaufgaben vorzubereiten, umzusetzen, zu vertreten oder darüber zu berichten.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren bei uns ab?

© CC0 Unsplash

Sie können sich jederzeit und formlos bewerben. Halten Sie Ihre Bewerbung jedoch bitte so einfach und übersichtlich wie möglich. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist zum jeweils 15. Juli eines Kalenderjahres, wenn Ihre Bewerbung noch zum Wintersemester desselben Jahres Berücksichtigung finden soll.

Für eine vollständige Bewerbung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Motivationsschreiben, das ein bis zwei DIN A 4-Seiten umfassen sollte
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien der Abschlusszeugnisse von Schulen und Hochschulen
  • Nachweis der Hochschulreife (sofern nicht in den Unterlagen unter Nr. 3 enthalten)
  • Empfehlungsschreiben des gegenwärtigen Arbeitgebers (optional).

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Information für Bewerberinnen und Bewerber zum Wintersemester 25/26

Die Auswahlgespräche finden dieses Jahr in der KW 31 (Mo. 28.7. – Mi. 30.7.) im Zeitraum 10:00 – 17:00 Uhr statt. Bitte reservieren Sie sich zumindest einen dieser Tage, damit Sie an den Auswahlgesprächen teilnehmen können. Die Gespräche werden über Zoom geführt.

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen nicht per E-Mail, sondern über das unten stehende Formular.

Die kommenden Studientermine werden bekannt gegeben, sobald sie vorliegen.

Was genau passiert beim Auswahlverfahren? Wie können Sie sich gut vorbereiten?

Wenn Ihre Bewerbung vielversprechend ist, laden wir Sie – in der Regel in der letzten Juliwoche – zu einem Auswahlgespräch ein. Unsere Auswahlkommission, bestehend aus Dozierenden des Programms und der Studienleitung, entscheidet dann über Ihre Zulassung. Die Entscheidung erfolgt unter Würdigung aller eingegangenen Bewerbungen.

Im Auswahlgespräch stehen die folgenden Fragen im Mittelpunkt:

  • Verfügen Sie über ein hinreichendes Bewusstsein für die Problemlagen, auf deren Lösung Sie das Studium vorbereiten soll?
  • Besteht über das Interesse an anwendungsorientiertem Wissen hinaus ein Interesse an wissenschaftsorientierter Aus- und Weiterbildung?
  • Ist damit zu rechnen, dass Sie die Anforderungen des Studiums (zeitlich, organisatorisch, finanziell) in den kommenden zwei Jahren bewältigen können?
  • Haben Sie ausreichend Berufserfahrung, um das im Studium Gelernte kritisch reflektieren und umsetzen zu können?

Jetzt ist die Zeit, Ihren nächsten Schritt zu gehen und sich für unseren Studiengang zu bewerben.

Seien Sie Teil einer inspirierenden Lerngemeinschaft und bereiten Sie sich auf eine erfolgreiche Zukunft vor. Haben Sie Fragen, die Sie gerne persönlich besprechen möchten? Rufen Sie mich einfach an. Telefonische Sprechzeiten: Mo 14:30 – 17:00 Uhr und Do 10:00 – 12:00 Uhr

Dr. Gloria Mähringer

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Frauenbeauftragte der Fakultät, Akademische Geschäftsführerin PPW